Winterdienst
Mr. Meister übernimmt den Winterdienst für Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte in ganz Bayern. Wir räumen und streuen Gehwege, Hauszugänge, Zufahrten, Stellplätze und Außentreppen, damit Ihre Räum- und Streupflicht erfüllt ist und niemand zu Schaden kommt. Rufen Sie uns an – wir legen gemeinsam fest, welche Flächen dazugehören.
Das gehört zum Winterdienst
Wenn Schnee fällt oder sich über Nacht Glätte bildet, müssen die Wege rund um ein Haus sicher begehbar sein. In Bayern sind grundsätzlich die Gemeinden für die öffentlichen Gehwege zuständig, übertragen diese Pflicht aber in aller Regel per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Gewerbetreibende bedeutet das: Der Gehweg vor dem Haus, die Zugänge zum Gebäude und die Flächen auf dem eigenen Grundstück müssen bei Schnee und Eis geräumt und gestreut werden – und zwar so, wie es die örtliche Satzung vorsieht.
Wer das selbst organisiert, braucht Personal, Geräte, Streugut und vor allem jemanden, der frühmorgens und am Wochenende bereitsteht. Mr. Meister nimmt Ihnen das ab. Wir übernehmen den Winterdienst für Ihr Objekt als festen Bestandteil der Hausmeisterbetreuung und stimmen vorab mit Ihnen ab, welche Flächen dazugehören, in welcher Reihenfolge sie bearbeitet werden und welches Streumittel zum Einsatz kommt.
Der Winterdienst läuft bei uns in der kalten Jahreszeit – grob von November bis März, je nach Wetterlage auch früher oder länger. In den Wintermonaten sind wir bei Schneefall und Glätte in Bereitschaft; außerhalb der Saison ruht die Leistung, Sie zahlen also nicht für Monate ohne Winter.
Für Gewerbeobjekte kommt ein weiterer Punkt dazu: Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter müssen morgens sicher auf den Parkplatz und zum Eingang kommen. Deshalb legen wir bei Firmengeländen besonderen Wert darauf, dass Zufahrt, Stellplätze und Eingangsbereich frühzeitig frei sind.
- Gehwege entlang des Grundstücks räumen und streuen
- Hauszugänge, Eingangsbereiche und Vorplätze freihalten
- Außentreppen und Rampen von Schnee und Eis befreien
- Zufahrten zu Tiefgaragen, Höfen und Stellplätzen räumen
- Parkflächen und Wege zu Müllplätzen passierbar halten
- Streuen mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat, Salz nur wo zulässig
- Streugut nach der Saison wieder entfernen
- Kontrolle bei Wetterumschwung, z. B. Glätte nach Tauwetter
So läuft der Winterdienst mit Mr. Meister ab
Vom ersten Gespräch bis zum ersten Schnee in drei Schritten.
- 1
Flächen festlegen
Sie nennen uns Ihr Objekt. Gemeinsam gehen wir durch, welche Gehwege, Zugänge, Zufahrten und Stellplätze geräumt werden müssen und welche Vorgaben die örtliche Satzung macht.
- 2
Angebot und Räumplan
Sie erhalten ein Angebot für die Wintersaison. Darin ist festgehalten, welche Flächen in welcher Reihenfolge bearbeitet werden und welches Streumittel wir verwenden.
- 3
Bereitschaft im Winter
Sobald Schnee fällt oder Glätte droht, sind wir im Einsatz. Sie müssen nichts veranlassen – wir beobachten das Wetter und rücken aus, wenn es nötig ist.
Warum Winterdienst von Mr. Meister
Der Winterdienst ist bei uns kein Einzelauftrag, sondern Teil der Betreuung Ihres ganzen Objekts – das macht die Abstimmung einfacher und die Zuständigkeiten klar.
- 01
Räum- und Streupflicht in guten Händen
Sie übertragen den Winterdienst an uns und müssen sich nicht selbst um Personal, Geräte und Bereitschaft kümmern.
- vorab festgelegte Flächen und Reihenfolge
- Bereitschaft in der ganzen Wintersaison
- Streugut und Geräte bringen wir mit
- 02
Alles aus einer Hand
Winterdienst, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Parkplatzreinigung und Kleinstreparaturen kommen vom selben Betrieb.
- ein Vertrag für alle Leistungen
- ein Ansprechpartner statt fünf Firmen
- Winter und Sommer im selben Plan
- 03
Passend zum Objekt
Ob kleiner Hauszugang, Wohnanlage mit vielen Eingängen oder Firmenparkplatz – der Räumplan richtet sich nach Ihren Flächen.
- auch Außentreppen und Rampen
- auch Hanglagen und enge Höfe
- Reihenfolge nach Wichtigkeit der Wege
Winterdienst in ganz Bayern
Mr. Meister ist in allen sieben Regierungsbezirken Bayerns im Einsatz. Die Winter unterscheiden sich dabei deutlich: Am Alpenrand und in Oberbayern fällt oft viel Schnee, in Franken und der Oberpfalz ist es häufig die Glätte nach Nachtfrost, die Gehwege gefährlich macht. Unser Winterdienst richtet sich nach den Bedingungen vor Ort.
Ob Wohnanlage in München, Mehrfamilienhaus in Nürnberg oder Gewerbeobjekt in Augsburg – sagen Sie uns, wo Ihr Objekt liegt. Für einige Städte finden Sie unten eigene Seiten mit Informationen zum Hausmeisterdienst vor Ort.
- Oberbayern
- Niederbayern
- Oberpfalz
- Oberfranken
- Mittelfranken
- Unterfranken
- Schwaben
Häufige Fragen: Winterdienst
Wer ist für den Winterdienst vor einem Haus verantwortlich?
Grundsätzlich die Gemeinde, die diese Pflicht aber in der Regel per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke überträgt. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften heißt das: Der Gehweg vor dem Haus und die Wege auf dem Grundstück müssen bei Schnee und Glätte geräumt und gestreut werden. Mr. Meister übernimmt diese Aufgabe für Sie.
Welche Flächen räumt Mr. Meister?
Gehwege entlang des Grundstücks, Hauszugänge, Außentreppen, Rampen, Zufahrten zu Tiefgaragen und Höfen sowie Stellplätze und Wege zu Müllplätzen. Welche Flächen zu Ihrem Objekt gehören, legen wir vor der Saison gemeinsam fest.
Wann beginnt und endet der Winterdienst?
Die Saison läuft grob von November bis März. Je nach Wetterlage kann sie früher beginnen oder länger dauern. Außerhalb der Saison ruht der Winterdienst, die übrigen Leistungen wie Treppenhausreinigung oder Parkplatzreinigung laufen weiter.
Womit wird gestreut?
In der Regel mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat. Streusalz ist in vielen bayerischen Gemeinden auf Gehwegen eingeschränkt oder nicht erlaubt; wir halten uns an die jeweilige Satzung und besprechen das Streumittel mit Ihnen vorab.
Kann ich den Winterdienst mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja. Mr. Meister bietet neben dem Winterdienst auch Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Parkplatzreinigung und Kleinstreparaturen an. Alles kommt aus einer Hand – mit einem Vertrag und einem Ansprechpartner für das ganze Objekt.
Was passiert, wenn es am Wochenende oder nachts schneit?
Der Winterdienst richtet sich nach dem Wetter, nicht nach dem Kalender. In der Saison sind wir auch an Wochenenden und Feiertagen in Bereitschaft und räumen, sobald Schnee liegt oder Glätte droht. Welche Flächen zuerst bearbeitet werden, steht im Räumplan Ihres Objekts.
Winterdienst in diesen Städten
Weitere Leistungen
Winterdienst für Ihr Objekt anfragen
Nennen Sie uns Ihr Objekt und die Flächen, die im Winter frei sein müssen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für den Räumplan.